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Autor: Bezirksregierung Düsseldorf
Solange das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom heutigen
Tage, durch das die Konversionsgenehmigung für den Flughafen
Niederrhein aufgehoben wurde, nicht rechtskräftig ist, geht der Betrieb
des Flughafens Niederrhein normal weiter.
Nach der Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe wird die
Bezirksregierung Düsseldorf zunächst die Urteilsgründe analysieren und
prüfen, ob eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
eingelegt wird, mit dem Ziel, per Revision durch das
Bundesverwaltungsgericht eine positive Entscheidung für den Flughafen
Niederrhein herbeizuführen.
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