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Pressemitteilung Nr. 134/2008 - (Quelle: Pressestelle der Bezirksregierung Düsseldorf)
Im
Streit um die Genehmigung für den Flughafen Niederrhein hat das
Bundesverwaltungsgericht der Revision der Bezirksregierung Düsseldorf
stattgegeben und den Rechtstreit an das Oberverwal-tungsgericht Münster
zurückverwiesen. Damit kann der Flugbetrieb im bisherigen Umfang
weitergehen.
Regierungspräsident Jürgen Büssow zeigte sich
erleichtert: „Ich bin froh, dass wir das erfolgreiche
Konversionsprojekt weiterführen können. Vor allem der Erhalt der ca.
700 Arbeitsplätze am Flughafen war mir sehr wichtig.“
Das
Oberverwaltungsgericht Münster hatte die Genehmigung der
Bezirksregierung Anfang 2006 aufgehoben, weil die Umweltverträglichkeit
in einem nichtförmlichen Verfahren geprüft worden war. Das
Bundesverwaltungsgericht hat jedoch jetzt die Angelegenheit nach
Münster zurückverwiesen. Die Richter müssen nun unter Beachtung der
Auffassung der Bundesrichter neu entscheiden.
Regierungspräsident
Büssow zeigt sich über die Entscheidung aus Leipzig erfreut: „Die
Kritikpunkte des Oberverwaltungsgerichts hatten nie ein solches
Gewicht, dass die Genehmigung hätte aufgehoben werden müssen.“
Die
eigentliche Erfolgsgeschichte aber spielt sich am Flughafen Niederrhein
selber ab. Dort haben sich trotz der schwebenden Gerichtsverfahren
mehrere Airlines etabliert, bis zum Jahresende werden dort 1000
Arbeitsplätze erwartet. Auch die Passagierzahlen steigen auf dem
kleinen Airport stark an, in die-sem Jahr waren es bereits mehr als
eine Millionen. Der Betreiber hat nun ein Stück mehr
Rechtssicherheit gewonnen. Damit werden der Flughafen Nieder-rhein und
das angebundene Gewerbegebiet für Investoren zunehmend attraktiver. Die
Befürchtungen der Bevölkerung vor unzumutbarem Lärm scheinen sich
ebenfalls nicht zu bestäti-gen: von ursprünglich 16 Gegnern hielten
zuletzt nur noch zehn ihre Klage aufrecht. Im Januar 2006 fanden sich
bereits 19000 Befürworter des Airports auf einer Unterschriftenliste.“
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